Netzzugang

Die Benützung unserer Infrastruktur richtet sich nach der Netzzugangsverordnung (NZV) vom 25. November 1998 und den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG). 

Bahnhofportal

Weitere Informationen zur Infrastruktur finden Sie im Bahnhofportal der SOB. Den Zugriff können Sie unter netzzugang@remove-this.sob.ch beantragen.

Damit ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Zugang zu unserem Netz erlangen kann, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Das EVU hat seinen Sitz in der Schweiz oder in der Europäischen Union. Der Netzzugang von Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz oder der EU richtet sich nach den jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.
  • Das Unternehmen besitzt eine Konzession oder eine Lizenz zum Führen von Zügen gemäss EBG.
  • Die finanziellen Grundlagen sind gesichert.
  • Es besteht ein Versicherungsschutz von mindestens 100 Millionen Schweizer Franken pro Schadensfall.
  • Qualifiziertes Personal gewährleistet den sicheren Betrieb.
  • Die Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Bahnbetrieb.
  • Es muss garantiert sein, dass die Sicherheitsbestimmungen der befahrenen Strecken eingehalten werden.