Die Benützung unserer Infrastruktur richtet sich nach der Netzzugangsverordnung (NZV) vom 25. November 1998 und den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG).
Weitere Informationen zur Infrastruktur finden Sie im Bahnhofportal der SOB. Den Zugriff können Sie unter netzzugang@ beantragen. sob.ch
Damit ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Zugang zu unserem Netz erlangen kann, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Network Statement SOB 2025
Network Statement SOB 2024
Anhänge zum Network Statement