Kommt es zu Zugverspätungen von über 60 Minuten, erhalten Sie einen Teil Ihres Billett- oder Abonnementpreises zurück. Diese Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz.
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.
Sofern Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie das Antragsformular ausfüllen.
Antragsformular online ausfüllen
Sie können das Antragsformular auch als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und auf dem Postweg oder direkt im Bahnreisezentrum einreichen. Gerne sind die Mitarbeitenden im Bahnreisezentrum auch beim Ausfüllen behilflich.
Hinweis: In den SOB- und SBB-Reisezentren ist keine direkte Auszahlung der Entschädigung möglich.