Bauen in Bahnnähe

Dritte, die Bauarbeiten oder Projekte durchführen möchten, die direkt an das Bahnareal der SOB grenzen, müssen diese von der SOB vorgängig bewilligen lassen. Dazu gehören auch alle Bauprojekte, die die Betriebssicherheit der Bahn beeinflussen können. 

Bei der Erteilung der Bewilligung halten wir uns an den Art. 18m des Eisenbahngesetzes (EBG). Wir prüfen das Bewilligungsgesuch und nehmen gemäss dem EBG Stellung. Die zuständige Behörde erteilt die Baubewilligung erst, wenn unsere Stellungnahme und die Auflagen vorliegen. Ohne diese eisenbahnrechtliche Spezialbewilligung darf das Bauvorhaben nicht realisiert werden. Wir behalten uns vor, bei Verstössen gegen unsere Auflagen, die Baustelle unmittelbar einzustellen.

Betroffene Arbeiten

Davon betroffen sind alle Bauarbeiten wie Aushubarbeiten, das Errichten von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Tragstrukturen, Parkplätzen, Mobilfunkantennen oder Zäunen, das Verlegen von Leitungen aller Art neben oder unter den Gleisen sowie das Pflanzen von Bäumen. Unsere Bewilligung ist nötig, auch wenn keine Bewilligungspflicht der Behörden nötig ist. Das Aufstellen und Benutzen von temporären Anlagen, wie Baggern, (Pneu)Kränen oder anderen Hebegeräten ist mit der SOB abzusprechen und bewilligen zu lassen. Sowohl mit als auch ohne amtliche Bewilligung dürfen die Bauarbeiten erst nach Freigabe durch die SOB aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit und die Sicherheit der Baustelle. 

Meldepflicht an die SOB

Um die Bahnsicherheit jederzeit gemäss EBG Art. 18m zu gewährleisten, ist die SOB zwingend 2 Wochen vor der Montage des Baugespanns zu informieren. Anschliessend hat das Unternehmen die notwendigen SOB-Sicherheitsauflagen umzusetzen.

Wichtig:

  • Ein Baugespann in Bahnnähe darf nicht ohne Bewilligung der SOB aufgestellt werden.
  • Das Baugespann ist ein Bestandteil des Bauprojektes und fällt ebenfalls unter Art. 18m des EBG

Durchleitungen

Alle Durchleitungen Dritter auf unseren Bahngrundstücken benötigen einen Vertrag. Dieser wird von unserem Anlagenmanagement kostenpflichtig erstellt. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben, an uns zurückgeschickt ist und die Sicherheitsbestimmungen festgelegt wurden. 

Prüfung und Fristen

Die vollständigen Projektunterlagen müssen uns zur Prüfung und Bewilligung unterbreitet werden. Sie werden intern allen betroffenen SOB-Diensten zur Stellungnahme vorgelegt. Nach erfolgter Prüfung erstellt das Anlagenmanagement unsere Stellungnahme zuhanden der zuständigen Behörde. Die Bauherrschaft kann während der Vorprojektphase mit uns Kontakt aufnehmen. Sie bleibt aber verpflichtet, auch das Bauprojekt zur Bewilligung einzureichen. Die letztmögliche Kontaktaufnahme für den Bezug von Leistungen bei der SOB ist fünf Wochen vor Baubeginn. 

Kontaktformular

Sicherheitspersonal

Für Arbeiten in Bahnnähe ist Sicherheitspersonal notwendig, damit die Bahnsicherheit gewährleistet ist. Das Sicherheitspersonal ist mit einem Vorlauf von 20 Arbeitstagen über das Antragsformular für Sicherheitspersonal zu bestellen. Ihre Anfrage prüfen wir schnellstmöglich und geben Ihnen eine Rückmeldung.