Einkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für die von der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) erteilten Aufträge zur Lieferung von Ware sowie zur Erbringung von Dienst und werkvertraglichen Leistungen aller Art durch den Lieferanten. Die AEB bilden Bestandteil des Einzelvertrages. Abweichungen setzen eine schriftliche Vereinbarung voraus. Allgemeine Lieferbedingungen des Lieferanten sind nur gültig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Sollten einzelne Bestimmungen der AEB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.