Finden Sie hier die Antwort auf Ihre Frage nicht? Unser Kundendienst und unsere Bahnreisezentren helfen Ihnen gerne weiter.
Hier finden Sie alle Informationen zu verlorenen Gegenständen. Zudem können Sie gleich online eine Verlustanzeige erfassen.
Auf den Regionalzügen und in S-Bahnen ist es erlaubt, sich mit einem 2.-Klass-Billett auf der 1.-Klass-Plattform aufzuhalten. Im Voralpen-Express hingegen nicht. Dieser gehört zur Kategorie Interregio (IR). In IR ist es schweizweit nicht gestattet, sich mit einem 2.-Klass-Billett auf der Plattform der 1. Klasse aufzuhalten. Das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) 4. Abschnitt, Personentransportvertrag, Art. 22 schreibt dies so vor.
Bitte wenden Sie sich an das Call Center Handicap. Sie finden alle Informationen dazu unter diesem Link.
Ein Billett berechtigt Sie zum Transport von A nach B, dabei ist kein Sitzplatz garantiert. Wir bemühen uns, allen Reisenden Sitzplätze zu bieten, jedoch ist dies leider vor allem in den Stosszeiten nicht immer möglich.
Das Zugverkehrsnetz im Raum Zürich ist sehr dicht und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Mit dem Fahrplanwechsel am 15. Juni 2014 wurde in Zürich die erste Etappe der Durchmesserlinie (DML) in Betrieb genommen.
Die DML ist ein Schweizer Eisenbahnprojekt mit dem Ziel, zusätzliche Kapazitäten auf dem Schienennetz zu schaffen. Mit dieser Teileröffnung gingen zahlreiche Veränderungen bei den Zürcher S-Bahnen einher, unter anderem bei der S2 und der S8. Dadurch wurden Anpassungen am gesamten Bahn- und Busnetz in der Region Ausserschwyz nötig, worunter auch die S13 von Einsiedeln nach Wädenswil und die S40 von Einsiedeln nach Rapperswil fallen.
Bei Verspätungen im Zürcher S-Bahn-Netz können Züge häufig nicht aufeinander warten, weil sonst andere Anschlüsse verpasst werden und sich die Verspätung auf das ganze Netz auswirkt. Gerade in den Hauptverkehrszeiten entstehen aufgrund der vielen Passagiere jedoch häufig Verspätungen. Je mehr Personen unterwegs sind, umso länger dauert das Ein- und Aussteigen.
Beim Fahrplanwechsel wurden die Anschlüsse der S13 in Wädenswil auf die IR-Züge und die S8 ausgerichtet. Weil das Zugverkehrsnetz so dicht ist, kann die S13 in Wädenswil nicht länger als zwei Minuten auf verspätete Züge warten. Sonst werden die Auswirkungen auf die entgegenkommende S13 und andere Züge (Voralpen-Express, S40), die sie kreuzt, zu gross.
Das letzte Wort bei der Fahrplangestaltung haben die Kantone. Sie bestellen bei den Verkehrsunternehmen die Leistungen und gelten diese ab.
Unter www.fahrplanentwurf.ch können Sie direkt beim zuständigen Kanton zum Fahrplan Stellung nehmen.
Die Mindestgrösse für eine Gruppenreise beträgt 10 Personen. Zur Gruppe zählen auch Personen, die ein GA besitzen und Kinder unter 6 Jahren (max. 8 Kinder pro Begleitperson). Nicht mitgezählt werden Reisende mit der Tageskarte zum Halbtax-Abo, mit Tageskarte Gemeinde und «seven25»-Abo sowie gratis mitreisende Kinder mit der Junior-Karte, Kinder-Mitfahrkarte und Kinder-Tageskarte.
Es werden folgende Ermässigungen gegenüber dem Normaltarif gewährt:
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Gruppenreise früh anmelden. Nur so können wir genügend Sitzplätze bereitstellen. Dies ist besonders bei den sehr gut ausgelasteten Zügen notwendig. Unsere Bahnhöfe nehmen Ihre Gruppenreisebuchung während der Öffnungszeiten gerne entgegen:
Sie können Ihr Billett entweder am Bahnschalter oder an den Billettautomaten beziehen, online per Internet bestellen und ausdrucken (E-Ticket) oder über Ihr Smartphone als Mobile-Ticket lösen.
Für die Nutzung des Nachtnetzes in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag ist ein Nachtzuschlag nötig. Diesen müssen Sie zusätzlich zum Billett lösen.
Ein Online-Ticket ist nur gültig, wenn es auf einem weissen, unbeschriebenen A4-Papier, in 100%-Druckgrösse, in Hochformat und auf einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker ausgedruckt wurde (kein Druck im Spar-/Economy-Modus).
Oben rechts auf dem Online-Ticket befindet sich die OT-Nummer (bestehend aus 12 Ziffern). Diese muss vollständig lesbar sein. Verschmierte oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt.
Testen Sie vor dem ersten Kauf eines Online-Tickets mittels des Testdrucks, ob Ihr Drucker ein Online-Ticket korrekt ausdrucken kann. Zusammen mit dem Online-Ticket muss bei der Kontrolle unbedingt ein amtlicher Ausweis vorgezeigt werden.
Nein. Das Online-Ticket gilt nur für die auf dem Billett aufgeführte Person. Es ist daher nicht übertragbar.
Nein. Ein Umtausch bzw. eine Erstattung von Online-Tickets ist nicht möglich.
Je nach Plattform, über die Sie ihr Mobile-Ticket lösen, ist das möglich. Das «Billett für Mitreisende» bietet Ihnen die Möglichkeit, für maximal 8 zusätzliche Mitreisende dasselbe Billett zu lösen. Klasse und Destinationen können nicht geändert werden.
Bitte beachten Sie: Beim Kauf von Billetts für Mitreisende müssen Sie gemeinsam hin- und zurückreisen. Im Warenkorb können Sie «weitere Reisende hinzufügen» wählen. Sie werden dabei aufgefordert Name, Vorname und Geburtsdatum der Person einzugeben. Das erste Mobile-Ticket im Warenkorb ist automatisch auf die Person ausgestellt, welche in der SBB Mobile App eingeloggt ist. Besitzen Sie ein GA, möchten aber ein Mobile-Ticket für einen Mitfahrer lösen, wählen Sie die Funktion «Reisende ändern». Klasse und Destinationen können nicht geändert werden.
Das Online-Ticket können Sie bis wenige Minuten vor Abfahrt online kaufen und selber ausdrucken. Das Mobile-Ticket muss ebenfalls vor der fahrplanmässigen Abfahrt des Verkehrsmittels gekauft werden.
Grundsätzlich muss schweizweit vor dem Einsteigen in den Zug ein Billett gekauft werden. Bei einer Kontrolle muss Reisenden ohne gültigen Fahrausweis ein Zuschlag von 90 Franken sowie ein pauschaler Fahrpreisanteil von 10 Franken verrechnet werden. Falls man innerhalb von zwei Jahren erneut ohne gültiges Billett reist, steigt der Zuschlag auf 130 Franken, beim nächsten Vorfall auf 160 Franken.
Der Billettpreis berechnet sich aufgrund der Entfernung in Kilometern oder im Tarifverbund mittels der benötigten Anzahl Zonen. Wenn der neue Weg länger und damit teurer als der Weg auf dem gelösten Billett ist, wird die Differenz alter Weg – neuer Weg nacherhoben. Diese Fahrausweise nennt man Streckenwechselbilletts. Solche Streckenwechsel sind jedoch nur auf begleiteten Zügen erhältlich. In Zügen mit Selbstkontrolle (S-Bahnen) wird eine Gebühr für Reisen ohne gültigen Fahrausweis erhoben.
Wenn Sie Ihr GA zu Hause vergessen haben, erhalten Sie im Zug vom Zugbegleiter ein Formular «Reisen ohne gültigen Fahrausweis». Sie haben danach 10 Tage Zeit, das Formular zusammen mit Ihrem GA an einem Bahnhof gegen eine Servicegebühr von 5 Franken vorzuweisen.
Sie können sich auch vor Antritt der Fahrt an jedem bedienten Bahnhof gegen eine Gebühr von 5 Franken und bei Vorweisen eines persönlichen Ausweises ein temporäres GA für einen Tag ausstellen lassen.
Sie können auf der Touchscreen-Oberfläche die Menüauswahl mittels Fingertipp steuern. Folgen Sie dem Menü Schritt für Schritt. Entscheiden Sie sich in einem Auswahlmenü zwischen Hin- und Retourbilletts, in der 1. oder 2. Klasse und gültig ab heute oder ab einem späteren Datum. Sie können entweder ein einzelnes Billett oder auch gleich mehrere Billetts zusammen kaufen. Ihre Fahrkarte können Sie mit Kleingeld, Noten oder Kredit- und Debitkarten bezahlen.
Unsere Billettautomaten akzeptieren grundsätzlich alle Noten von 10 Franken bis 100 Franken. Die Automaten geben jedoch maximal ein Rückgeld von 19.90 Franken. Wenn nun das Rückgeld mehr als 19.90 Franken betragen würde, akzeptiert das Gerät die Note nicht. An den Automaten kann auch mit Kredit- und Debitkarten (EC-Karte, Postcard) bezahlt werden.
Am Billettautomaten können Sie fast alle Billetts lösen, die auch am Schalter erhältlich sind:
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