Mietbedingungen

Mietbedingungen

1. Grundsätzliches 

Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und der Alphabet Fuhrparkmanagement (Schweiz) AG abgeschlossen. Alphabet ist die Besitzerin des Autos, die Schweizerische Südostbahn AG fungiert lediglich als Vermittlerin. 

Für das Angebot ist die Anreise nach Herisau mit dem öV vorgesehen. Das Ticket dafür lösen Sie über üblichen Vertriebskanäle. Bitte weisen Sie entsprechendes Ticket im Bahnreisezentrum vor. Falls Sie ein GA oder sonstiges Abo haben, können Sie auch dies vorweisen.

Das Fahrzeug muss spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Ermächtigt für das Führen des Fahrzeuges sind der Mieter sowie der Zweitfahrer. Das Führen des Fahrzeuges durch Dritte sowie jede Überlassung an Dritte ist unzulässig. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Landesgrenzen der Schweiz sowie den angrenzenden Ländern gefahren werden.

Der jeweilige Mieter des Fahrzeuges besitzt einen gültigen schweizerischen Führerschein Kat. B (oder einen ausländischen Führerschein welcher der entsprechenden Klasse entspricht) für PKW. In Vertretung für Alphabet ist die Schweizerische Südostbahn AG berechtigt und verpflichtet, vor Übergabe des Fahrzeuges in deren Original-Führerausweis Einsicht zu nehmen, davon eine Kopie (oder Fotografie) zu erstellen und diese zu den Akten zu nehmen.

Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Landesgrenzen der Schweiz und der unmittelbar angrenzenden Länder gefahren werden. Ausnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Bewilligung von Alphabet. Das Fahrzeug darf von einer in der EU-domizilierten Person ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein nicht gefahren werden. Ebenso ist jegliche Weitergabe an eine Person mit Wohnsitz in der EU für Fahrten ausserhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein untersagt. Bei Missachtung dieser Regelung drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges. Alle Alphabet daraus erwachsenen steuerlichen, zollrechtlichen, administrativen und sonstigen Kosten und Aufwendungen werden dem Mietern belastet und sind von diesem zu tragen.

Ebenso wird bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, eine Kopie der Kreditkarte im Bahnreisezentrum hinterlegt.

2. Reparaturen 

Alphabet kann allenfalls nötige Reparaturen im und am Fahrzeug, um einen einwandfreien Zustand wiederherzustellen, dem Mieter in Rechnung stellen. Es gelten die Betriebsvorschriften gemäss Betriebsanleitung. Für den Fall, dass durch das fahrzeugeigene Diagnose-System Störungen angezeigt werden, sind die Anweisungen der Betriebsanleitung zu befolgen oder umgehend die Service-Hotline zu kontaktieren. Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Betriebsanleitung verursacht werden, haftet der Mieter. 

3. Haftung des Mieters 

Der Mieter haftet gegenüber Alphabet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für den Untergang des Fahrzeugs (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) und für sämtliche Schäden am Fahrzeug. Der Mieter ist von der Haftung in dem Masse befreit, als Dritte aus Vertrag für den Untergang und Schäden am Fahrzeug aufkommen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter gemäss der folgenden Übersicht, ausser wenn der Eintritt des Schadenereignisses durch einen unberechtigten Fahrer oder sonst durch eine vertragswidrige Benutzung verursacht oder begünstigt wurde. Der Mieter ist verpflichtet, den Eintritt eines Schadens nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern. Wenn es die Umstände gestatten, hat er hierzu Weisungen von Alphabet einzuholen und diese zu beachten.

4. Verzicht Risiken, Versicherungen und Leistungen im Schadenfall

Risiko

Deckung / Leistung

Kunde

Kaskoereignis

Vollkaskodeckung

Teilkasko, Parkschäden

Selbstbehalt CHF 1‘000.–

Selbstbehalt CHF 0.-                 

Haftpflicht

Haftpflicht bis CHF 100‘000‘000.– pauschal für Personen-  Sach-  und  Vermögensschäden je

Versicherungsfall.

Selbstbehalt CHF 0.–

Unfall, Insassenversicherung

Heilbehandlungskosten, Invalidität, Todesfall

HK 20‘ CHF, IV 100‘ CHF, TF 20‘ CHF

 

  

6. Meldepflicht bei grobfahrlässigem Verstoss gegen geltende Verkehrsregeln, Bussen 

Wird der Mieter oder Zweitfahrer wegen eines groben Verstosses gegen geltende Verkehrsregeln angehalten, hat er den Beamten unverzüglich die Besitzlage des Fahrzeuges – Eigentum von Alphabet – bekannt zu geben, um eine Konfiszierung möglichst zu verhindern. Allfällige Bussenverfügungen werden dem Fahrer zur direkten Erledigung zugestellt; Alphabet ist verpflichtet, den Polizei-Organen den Namen des Mieters/Fahrers bekanntzugeben. 

7. Schadenfälle 

Der Mieter verpflichtet sich, Alphabet sowie der Polizei Unfälle, Diebstahl und andere Schadenfälle unverzüglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, alle diesbezüglich erforderlichen und nützlichen Belege unverzüglich an Alphabet zu senden und insbesondere folgende Angaben zu machen:

  • Datum, Zeit und Ort des Schadens
  • Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum)
  • Adresse und Versicherungs-Nr. der anderen Unfallbeteiligten sowie amtliche Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
  • detaillierter Unfallbericht (einschliesslich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen. Zu diesem Zweck ist ein „Europäisches Unfall-Protokoll auszufüllen.
  • Schadensausmass (Verletzung, Tod, Sachschaden)
  • Angabe des derzeitigen Standortes des Fahrzeuges

Die Schadenmeldung an Alphabet muss unter der Telefonnummer +41 800 818 418 erfolgen.

Alphabet sowie deren Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen haften in keinem Fall für irgendwelche Schäden, die dem Mieter oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, Alphabet von sämtlichen Ansprüchen aus Vertrags- oder Gesetzesverletzungen im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges, insbesondere im Zusammenhang mit Unfällen, schadlos zu halten. Alphabet ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Mieter Rückgriff zu nehmen.