Fachprojektleitung Fahrstromanlagen
Schweizer Bahnhöfe und Haltestellen müssen bis zum Jahr 2023 behindertengerecht umgebaut sein. Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) hat die Fachprojektleitung Fahrstromanlagen für den Umbau und die Modernisierung des Bahnhofs Appenzell für die Appenzeller Bahnen (AB) übernommen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) hat zum Zweck, Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu einer Baute, einer Anlage oder einem Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden müssen. Die Perronanlagen des Bahnhofs Appenzell entsprechen noch nicht den Anforderungen des BehiG und müssen angepasst werden.
Weiter besteht die Absicht, die zwei Linien SGA (St.Gallen–Appenzell) und GAW (Gossau–Appenzell–Wasserauen) betrieblich zu trennen, weil diese unterschiedliches Rollmaterial verwenden. Daraus folgen entsprechende Anpassungen der Fahrleitungsanlage.
Die engen Platzverhältnisse und der Wunsch nach weiträumigen Perronanlagen erfordern umfangreiche Abstimmungen mit den verschiedenen Fachgebieten.
Im Rahmen eines Planungsmandats übernimmt die SOB die Planung der Fahrstromanlagen.
Schweizerische Südostbahn AG
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