Gesamtprojektleitung
Schweizer Bahnhöfe und Haltestellen müssen bis zum Jahr 2023 behindertengerecht umgebaut sein. Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) hat die Gesamtprojektleitung von der Studie bis zum Bauprojekt für den Umbau und die Modernisierung von 14 Bahnhöfen und Haltestellen der Appenzeller Bahnen (AB) übernommen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) hat zum Zweck, Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu einer Baute, einer Anlage oder einem Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden muss.
Die SOB plante für die Appenzeller Bahnen den behindertengerechten Umbau von 14 Bahnhöfen und Haltestellen (Linie Gossau–Appenzell–Wasserauen und Linie St. Gallen–Trogen).
Der Umbau umfasste die Verbreiterung sowie Verlängerung der Perronanlagen und Zugänge (inklusiv Beleuchtung und Entwässerung) und eine Modernisierung der Kundenanlagen. Weiter erfolgte, wenn nötig, eine Erneuerung und Anpassung der Sicherungsanlagen, Bahnübergänge, Fahrleitung und Gleisanlage (Unter- und Oberbau).
Die Gleisanlagen und Stationen befinden sich in der Hügellandschaft des Appenzellerlands direkt angrenzend an bebautes Gebiet. Herausfordernd sind die engen Kurven im Bahnhofbereich und bei Bahnübergängen. Der Landerwerb sowie die Koordination mit Gemeinden und Kanton sind anspruchsvolle Aufgaben.
Im Rahmen eines Personalverleihs unterstützt die SOB die Appenzeller Bahnen im Bereich Gesamtprojektleitung.
Seit 2014 ist ein Gesamtprojektleiter der SOB jeweils zwei Tage in der Woche für die Appenzeller Bahnen im Einsatz. Im Rahmen der Bearbeitung der Projekte konnte die SOB teilweise auch die Projektierung im Bereich Fahrleitung und Sicherungsanlagen übernehmen.
Schweizerische Südostbahn AG
Projektmanagement Kundengeschäft
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