Fachprojektleitung Fahrstromanlagen
Schweizer Bahnhöfe und Haltestellen müssen bis zum Jahr 2023 behindertengerecht umgebaut sein. Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) hat die Fachprojektleitung Fahrstromanlagen vom Vorprojekt bis zur Realisierung des Umbaus sowie die Modernisierung von acht Bahnhöfen und Haltestellen der BLS übernommen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) hat zum Zweck, Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu einer Baute, einer Anlage oder einem Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden muss.
Die Gleis- und Perronanlagen müssen zum Teil stark verändert werden. Daraus folgen auch Änderungen der Fahrleitungsanlagen, die als Teil der gesamten Bahntechnik den neuen Gegebenheiten anzupassen sind. Zusätzlich werden aufgrund des Alters der Fahrleitung ganze Abschnitte erneuert.
Die Projekte beinhalten umfangreiche Schnittstellen zu anderen Fachbereichen. Umweltthemen wie NIS (nichtionisierende Strahlung) und Bodengeologie sind ebenso zu berücksichtigen wie die genaue Planung des Projekt-, Montage- und Kostenprogramms.
Die SOB unterstützt die BLS seit 2019 im Bereich Projektmanagement Fahrstromanlagen.
Schweizerische Südostbahn AG
Projektmanagement Kundengeschäft
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