Gesamtprojektleitung
Schweizer Bahnhöfe und Haltestellen müssen bis zum Ende des Jahres 2023 behindertengerecht umgebaut sein. Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) hat ab der Phase Ausführung die Gesamtprojektleitung für den Umbau der Haltestellen Brienz West und Ebligen der zb übernommen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) hat zum Zweck, Benachteiligungen, denen mobilitätseingeschränkte Menschen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu einer Baute, einer Anlage oder einem Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden muss. Die SOB übernahm den Umbau der Haltestellen in Brienz West und Ebligen nach Erhalt der Plangenehmigungsverfügung des BAV. Der Umbau beinhaltete die Erneuerung der Perronanlagen und Zugänge (inkl. Beleuchtung, Beschallung und Entwässerung). An den Fahrleitungsanlagen wurden ebenfalls Erneuerungen ausgeführt und die Fahrbahn wurde teilerneuert.
Die Platzverhältnisse an den beiden Haltestellen sind sehr beengt und dadurch waren die Installationen und Zufahrten eine grosse Herausforderung. Die Hauptarbeiten wurden in einer 6-wöchigen Totalsperre der Strecke Meiringen–Interlaken Ost ausgeführt. In dieser Zeit sind diverse weitere Arbeiten auf diesem Streckenteil ausgeführt worden, was zu einer erhöhten Koordination der Arbeiten führte.
Schweizerische Südostbahn AG
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