Die Benützung unserer Infrastruktur richtet sich nach der Netzzugangsverordnung (NZV) vom 25. November 1998 und den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG).
Damit ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Zugang zu unserem Netz erlangen kann, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) verfügen wir über den Netzzugang auf zahlreichen Infrastrukturen der Schweiz. Besitzen Sie Rollmaterial und benötigen dazu ein professionelles EVU, welches Ihrer Fahrt einen sicheren Netzzugang gewährleistet? Dann melden Sie sich frühzeitig bei uns – gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitungen dafür bis zu drei Monate dauern können.
Um einen sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten, müssen alle an einer Fahrt beteiligten Personen im Besitz der aktuellsten Unterlagen sein. Meist sind das Lokführer, welche die Betriebsvorschriften des Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Ausführungsbestimmungen der Infrastruktur oder weitere Weisungen und Mitteilungen benötigen.
Haben Sie Bedarf an solchen Unterlagen? Dann wenden Sie sich an unsere Servicestelle Verkehr.
Weitere Informationen zur Infrastruktur finden Sie im Bahnhofportal der SOB. Den Zugriff können Sie unter netzzugang@ beantragen. sob.ch
Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.