Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) passt den Bahnhof Burghalden an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an und saniert Teile der in die Jahre gekommenen Infrastruktur. Die Bauarbeiten sind für das Jahr 2024 geplant.
Der Bahnhof Burghalden entspricht noch nicht bei allen Zugängen den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Die Perrons bieten nicht die gesetzlich geforderte Mindestbreite, die teilweise überdeckte Rampe zum Gleis 1 ist zudem im aktuellen Zustand mit einer Neigung von 15% nicht BehiG-konform.
Ebenfalls entspricht die Personenunterführung (PU) nicht modernen Ansprüchen der Reisenden: Handläufe, die Behebung von Stolperstellen, die Erneuerung der Beleuchtung und des Korrosionsschutzes sind weitere Sanierungsarbeiten der Personenunterführung.
April 2024 bis Juli 2024
August 2024 bis September 2024
Oktober 2024
Für einen hindernisfreien und BehiG-konformen Zugang zu den Perrons am Bahnhof Burghalden baut die SOB einen Personenlift. Dieser bietet allen Reisenden einen sicheren und komfortablen Zugang zu den Perrons.
Die Personenunterführung Ost ist nach den Sanierungsarbeiten ebenfalls BehiG-konform umgebaut, hell und freundlich.
Eine moderne Perronmöblierung bietet den Fahrgästen Komfort beim Reisen.
Kontakt bei Fragen oder Anliegen
Schweizerische Südostbahn AG, Kundendienst, Bahnhofplatz 7, 9100 Herisau
Webformular: www.sob.ch/kundendienst.
Kontakt für Medienschaffende
Schweizerische Südostbahn AG, Medienstelle, Bahnhofplatz 1a, 9000 St. Gallen
medienstelle@ sob.ch