Die Verkehrserträge im Jahr 2019 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr (CHF 53,6 Mio.) um knapp 2,1% auf CHF 52,5 Mio. Dies hat hauptsächlich zwei Gründe: Einer ist der veränderte Verteilschlüssel des Tarifverbunds Ostwind. Der andere Grund liegt im Wegfall der Linie S81 Herisau–St. Gallen–Wittenbach. Zudem nahm die SOB im Sommer auf ihren touristischen Linien, Voralpen-Express und Ringzug S4, diverse Streckenumbauten vor, was ebenfalls zu weniger Verkehrsaufkommen führte. Trotzdem reisten im Berichtsjahr 13,66 Mio. Fahrgäste mit der SOB (Vorjahr: 13,37 Mio.). Der regionale Personenverkehr bezog mit CHF 51,4 Mio. knapp CHF 2,1 Mio. weniger Abgeltungen als im Vorjahr. Ein grosser Teil dieser Einsparung kann ebenfalls mit dem Wegfall der Linie S81 begründet werden. In der Sparte «Infrastruktur» stiegen die Abgeltungen zum Vorjahr um CHF 3,3 Mio. auf CHF 47,9 Mio. Dies ist auf die höheren Abschreibungen zurückzuführen. Die Südostbahn hat in den zwei letzten Leistungsvereinbarungsperioden 2013 bis 2020 kontinuierlich in ihr Netz investiert. Die «Übrigen Betriebserträge» steigerte die SOB von CHF 33,6 Mio. auf CHF 35,7 Mio.
Stabiler Geschäftsverlauf
Die Südostbahn erwirtschaftete im vergangenen Geschäftsjahr 2019 einen Jahresgewinn von CHF 3,7 Mio. Mit diesem Ergebnis ist auch die letzte Tranche von CHF 1,1 Mio. für die Amortisation des Darlehens, das für die Sanierung der Pensionskasse aufgenommen wurde, gesichert. Das positive Ergebnis von CHF 3,7 Mio. ergibt sich mit CHF 1,7 Mio. aus der Sparte «Regionaler Personenverkehr» und CHF 2,6 Mio. aus der Sparte «Infrastruktur» und einem Minus von CHF 0,7 Mio. aus nicht abgeltungsberechtigten Sparten.
Hinweis zur Generalversammlung vom 29. Mai 2020
Die 19. ordentliche Generalversammlung der Schweizerischen Südostbahn AG findet am Freitag, 29. Mai 2020 in Einsiedeln statt. Gestützt auf Artikel 6a der Eidgenössischen Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 16. März 2020, bzw. 8. April 2020, hat der Verwaltungsrat mit Zirkularbeschluss entschieden, die 19. ordentliche Generalversammlung am 29. Mai 2020 nur mit der kleinstmöglichen Anzahl Vertretern durchzuführen. Eine physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung ist somit nicht möglich. Die Stimmrechte werden ausschliesslich über einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt.