Entschädigung bei Zugverspätungen

Kommt es zu Zugverspätungen von über 60 Minuten, erhalten Sie einen Teil Ihres Billett- oder Abonnementpreises zurück. Diese Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz.

Entschädigung bei Einzelbilletten

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 % des Billettpreises entschädigt.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 % des Billettpreises entschädigt.
  • Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.

Entschädigung bei Abonnementen

Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.

Antragsformular

Sofern Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie das Antragsformular ausfüllen.

Antragsformular online ausfüllen

Sie können das Antragsformular auch als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und auf dem Postweg oder direkt im Bahnreisezentrum einreichen. Gerne sind die Mitarbeitenden im Bahnreisezentrum auch beim Ausfüllen behilflich.

Hinweis: In den SOB- und SBB-Reisezentren ist keine direkte Auszahlung der Entschädigung möglich.