Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Mit dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sollen Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, verhindert, verringert oder beseitigt werden. Hier finden Sie Informationen der SOB oder weiterführende Links zum Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG).

Für die SOB ist die Behindertengleichstellung ein zentrales Thema. Sie investiert erhebliche Mittel, um die Behindertentauglichkeit an den Bahnhöfen sicherzustellen. So sind bereits 75% der SOB-Bahnhöfe BehiG-konform. Die restlichen folgenden Bahnhöfe werden schrittweise umgebaut:

 Südnetz

  • Steinerberg
  • Sattel
  • Burghalden

Ostnetz

  • Herisau
  • Degersheim
  • Häggenschwil-Winden

Die Züge der SOB

Auch beim Rollmaterial ist ein barrierefreies Reisen essenziell. Deshalb sind der Traverso sowie die Niederflurtriebszüge FLIRT der Serie 1 und 2 sowie FLIRT 3 mit Niederflur-Einstiegen sowie behindertengerechten WCs ausgestattet.

Weitere Informationen zur Flotte der SOB finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung BehiG finden Sie hier.

Weitere Informationen