Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) – barrierefreie Bahnhöfe

Mit dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sollen Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, verhindert, verringert oder beseitigt werden. Hier finden Sie Informationen der SOB oder weiterführende Links zum Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG).

Die Bahnhöfe und Haltestellen der SOB

Bahnhöfe und Haltestellen im SOB-Ostnetz (Kantone AR, SG, TG)

Brunnadern-Neckertal

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Degersheim

Die Station Degersheim ist nicht barrierefrei. Das Gefälle der Rampen zum Bahnhofsgebäude und den Perrons Gleis 2/3 beträgt 15 Prozent. Aufgrund der Kurvenlage des Bahnhofes sind gewisse Einstiege stärker geneigt als üblich. Das autonome Ein- und Aussteigen im Rollstuhl kann nicht über die gesamte Perronlänge gewährleistet werden. Auf Voranmeldung wird Reisenden Unterstützung beim Überwinden des Rampengefälles und beim Ein- und Ausstieg angeboten.

Der Bahnhof Degersheim wird mittelfristig im Rahmen des notwendigen Substanzerhaltes der Bahninfrastruktur auch vollständig barrierefrei angepasst.

Ebnat-Kappel

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Häggenschwil-Winden

Die Station Häggenschwil-Winden ist nicht barrierefrei. Der Zugang zum Perron ist nur via Treppe möglich. Es steht ein Treppenlift mit Eurokey zur Verfügung. Bei den Zügen ist der stufenfreie Ein- und Ausstieg an allen Perronkanten gewährleistet.

Bei Bedarf wird auf Voranmeldung ein Shuttletransport von / nach Wittenbach (Süden) oder Neukirch-Egnach (Norden) angeboten.

Die Station Häggenschwil-Winden wird in den kommenden Jahren im Rahmen von betrieblich- und sicherheitstechnisch notwendigen Umbauarbeiten auch vollständig barrierefrei angepasst.

Herisau

Der Bahnhof Herisau ist nicht vollständig barrierefrei. Bei den Zügen ist der stufenfreie Ein- und Ausstieg an allen Perronkanten gewährleistet.

Gleis 1: Der Zugang Perron 1 ist von der Seite Bahnhofsgebäude/Bushof vollständig barrierefrei.

Gleis 2/3: Es steht ein Lift von der Personenunterführung beim Busbahnhof zu den Perrons zur Verfügung. Der Lift ist für grössere Rollstühle mit Zusatzmotor nicht geeignet. Auf Voranmeldung werden Züge auf Gleis 1 umdisponiert.

Der Bahnhof Herisau wird voraussichtlich bis 2026 im Rahmen der Gesamtentwicklung des Bahnhofareals vollständig barrierefrei angepasst.

Krummenau

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Lichtensteig

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist grundsätzlich barrierefrei. Aufgrund der Kurvenlage des Bahnhofes sind gewisse Einstiege etwas stärker geneigt als üblich. Die meisten Reisenden in einem Rollstuhl können hier autonom ein- und aussteigen. Auf Voranmeldung wird Reisenden Unterstützung angeboten.

Mogelsberg

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Muolen

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist grundsätzlich barrierefrei. Aufgrund der Kurvenlage des Bahnhofes sind gewisse Einstiege etwas stärker geneigt als üblich. Die meisten Reisenden in einem Rollstuhl können hier autonom ein- und aussteigen. Auf Voranmeldung wird Reisenden Unterstützung angeboten.

Neukirch-Egnach

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Nesslau-Neu St. Johann

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Roggwil-Berg

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist grundsätzlich barrierefrei. Aufgrund der Kurvenlage des Bahnhofes sind gewisse Einstiege an Gleis 1 etwas stärker geneigt als üblich. Die meisten Reisenden in einem Rollstuhl können hier autonom ein- und aussteigen. Auf Voranmeldung werden Züge auf Gleis 2 umdisponiert.

Schachen

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Steinebrunn

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist grundsätzlich barrierefrei. Aufgrund der Kurvenlage des Bahnhofes sind gewisse Einstiege zwar stufenfrei, aber etwas stärker geneigt als üblich. Die meisten Reisenden in einem Rollstuhl können hier autonom ein- und aussteigen. Auf Voranmeldung wird Reisenden Unterstützung angeboten.

St. Gallen Haggen

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist via Personenunterführung (Sektor B) barrierefrei.

Wattwil

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist via Personenunterführung (Sektor C) barrierefrei.

Wittenbach

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist via Personenunterführung (Sektor B) barrierefrei.

Bahnhöfe und Haltestellen im SOB-Südnetz (Kantone SZ, ZH)

Altmatt

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Biberbrugg

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist grundsätzlich barrierefrei. Bei den Zügen ist der stufenfreie Ein- und Ausstieg an allen Perronkanten gewährleistet.

Gleis 2/3: Verkehrt die S13 mit zwei Zugteilen (Doppeltraktion) sind Reisende im Rollstuhl gebeten, in Fahrtrichtung Einsiedeln in die vordere Zugeinheit einzusteigen und in Fahrtrichtung Wädenswil in die hintere Zugeinheit einzusteigen, um in Biberbrugg stufenfrei aussteigen zu können.

Gleis 4/5: Es bestehen keine Einschränkungen.

Biberegg

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Burghalden

Der Bahnhof Burghalden ist nicht vollständig barrierefrei. Bei den Zügen ist der stufenfreie Ein- und Ausstieg an allen Perronkanten gewährleistet. Der Zugang zu Gleis 1 und 2 ist von der Strassenseite her barrierefrei möglich.

Gleis 1: Das Gefälle der Rampe von und nach Gleis 1 beträgt 14 Prozent. Auf Voranmeldung wird Reisenden bei der Überwindung des Rampengefälles Unterstützung angeboten.

Der Bahnhof Burghalden wird 2024 vollständig barrierefrei angepasst.

Einsiedeln

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Freienbach SOB

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Grüenfeld

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Hurden

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Riedmatt

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Rothenthurm

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Samstagern

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Sattel

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Schindellegi-Feusisberg

Der Bahnhof Schindellegi-Feusisberg ist nicht vollständig barrierefrei. Bei den Zügen ist der stufenfreie Ein- und Ausstieg an allen Perronkanten gewährleistet. Es steht ein Lift von der Personenunterführung zu den Perrons zur Verfügung. Der Lift ist für grössere Rollstühle mit Zusatzmotor nicht geeignet. Auf Voranmeldung wird Reisenden im Rollstuhl mit Zusatzmotor Unterstützung angeboten.

Verkehrt die S13 mit zwei Zugteilen (Doppeltraktion) sind Reisende im Rollstuhl gebeten, in Fahrtrichtung Einsiedeln in die vordere Zugeinheit einzusteigen und in Fahrtrichtung Wädenswil in die hintere Zugeinheit einzusteigen, um in Schindellegi-Feusisberg stufenfrei aussteigen zu können.

Der Bahnhof Schindellegi-Feusisberg wird mittelfristig im Rahmen des notwendigen Substanzerhaltes der Bahninfrastruktur vollständig barrierefrei angepasst.

Steinerberg

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Wilen bei Wollerau

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist vollständig barrierefrei.

Wollerau

Der Zugang zu den Perrons und den Zügen ist grundsätzlich barrierefrei. Aufgrund der Kurvenlage des Bahnhofes sind gewisse Einstiege zwar stufenfrei, aber etwas stärker geneigt als üblich. Die meisten Reisenden in einem Rollstuhl können hier autonom ein- und aussteigen. Auf Voranmeldung wird Reisenden Unterstützung angeboten.

Die Züge der SOB

Auch beim Rollmaterial ist barrierefreies Reisen essenziell. Deshalb sind der Traverso sowie die Niederflurtriebszüge FLIRT der Serie 1 und 2 sowie FLIRT 3 mit Niederflur-Einstiegen sowie behindertengerechten WCs ausgestattet. Die Züge der folgenden SOB-Fernverkehrs- und SOB-S-Bahn-Linien sind barrierefrei: Treno Gottardo (IR26/IR46), Aare Linth (IR35), Voralpen-Express (IR VAE), S4 (Rapperswil–St. Gallen–Sargans), S6 (Rapperswil–Linthal), S13 (Wädenswil–Einsiedeln), S31 (Biberbrugg–Arth-Goldau), S40 (Rapperswil–Einsiedeln). Bitte informieren Sie sich im Online-Fahrplan über die aktuellen Einschränkungen aufgrund ausstehender Umbauarbeiten an den jeweiligen Bahnhöfen und Haltestellen der Verbindungen.

Weitere Informationen zur Flotte der SOB finden Sie hier.

Hinweis zur S27 (Ziegelbrücke–Siebnen-Wangen)

Die Verbindungen der S27 (Ziegelbrücke–Siebnen-Wangen) sind aufgrund ausstehender Umbauarbeiten an sämtlichen Bahnhöfen sowie des eingesetzten Rollmaterials nicht barrierefrei. Reisenden im Rollstuhl steht ein Shuttle-Transport zur Verfügung (siehe Online-Fahrplan).

Hinweis zu Entlastungszügen Wädenswil–Samstagern

Die in den Hauptverkehrszeiten am Morgen zusätzlich geführten Verbindungen zwischen Wädenswil und Samstagern (6.34 Uhr und 7.07 Uhr ab Samstagern sowie 6.49 Uhr ab Wädenswil), sind aufgrund des eingesetzten Rollmaterials nicht barrierefrei. Reisenden steht ein Shuttle-Transport zur Verfügung. Aufgrund der verlängerten Reisezeit mit Shuttle wird Reisenden empfohlen, die regulären Züge der S13 zu benützen. Diese Verbindungen sind durchgehend barrierefrei.

Weitere Informationen

SBB Contact Center Handicap

Das Angebot steht allen Reisenden im Rollstuhl sowie Gehbehinderten, Blinden und Sehbehinderten sowie Reisenden mit einer geistigen Beeinträchtigung kostenlos zur Verfügung.

Das Contact Center Handicap ist unter 0800 007 102 täglich von 5 bis 24 Uhr erreichbar. Aus der Schweiz kostet der Anruf nichts.

Aus dem Ausland erreichen Sie das Contact Center Handicap unter der Nummer +41 800 007 102.

Das Angebot gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

Ihre telefonischen Reservierungen für Hilfestellungen bei Reisen innerhalb der Schweiz benötigen wir mindestens 1 Stunde vor der gewünschten Hilfeleistung. Für Hilfeleistungen an Bahnhöfen oder Haltestellen, die übergangsweise mit einem Shuttle bedient werden, melden Sie sich bitte mindestens 2 Stunden im Voraus an. Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig zu melden.

Für Frühverbindungen zwischen 24 und 6 Uhr gilt eine Voranmeldefrist von 6 Stunden, bei Spätverbindungen melden Sie sich bitte vor Mitternacht an.

Sie können Hilfestellungen auch online über das Anmelde- und Informationssystem für assistierte Mobilität (AMO) reservieren. Registrieren Sie sich dazu unter swisspass.ch/handicap mit Ihrem SwissPass-Login und melden Sie Ihre Reise an. Die Hilfestellung wird automatisch eingeplant, ein Anruf beim Contact Center Handicap ist nicht nötig. Auch bei barrierefreien Verbindungen ist eine Anmeldung wünschenswert.

Weitere Informationen und Broschüren zum Downloaden finden Sie hier.