Mit dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sollen Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, verhindert, verringert oder beseitigt werden. Hier finden Sie Informationen der SOB oder weiterführende Links zum Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG).
Für die SOB ist die Behindertengleichstellung ein zentrales Thema. Sie investiert erhebliche Mittel, um die Behindertentauglichkeit an den Bahnhöfen sicherzustellen. So sind bereits 75% der SOB-Bahnhöfe BehiG-konform. Die restlichen folgenden Bahnhöfe werden schrittweise umgebaut:
Südnetz
Ostnetz
Die Züge der SOB
Auch beim Rollmaterial ist ein barrierefreies Reisen essenziell. Deshalb sind der Traverso sowie die Niederflurtriebszüge FLIRT der Serie 1 und 2 sowie FLIRT 3 mit Niederflur-Einstiegen sowie behindertengerechten WCs ausgestattet.
Weitere Informationen zur Flotte der SOB finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung BehiG finden Sie hier.
Das Angebot steht allen Reisenden im Rollstuhl, Gehbehinderten, Blinden und Sehbehinderten sowie geistig Behinderten unentgeltlich zur Verfügung.
Sie erreichen das SBB Call Center Handicap täglich von 6 bis 22 Uhr unter der Gratisnummer Tel. 0800 007 102 (innerhalb der Schweiz).
Das sind die wichtigsten Dienstleistungen auf einen Blick:
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Rollator den Mobilift aus Sicherheitsgründen nicht nutzen können.
Weitere Informationen und Broschüren zum Downloaden finden Sie hier.
Ob Reiseplanung, kostenlose Einstiegshilfe oder autonomes Reisen, wir verbessern laufend unser Angebot für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Hier finden Sie alle Informationen zum barrierefreien Reisen.
Barrierefreises Reisen in leichter Sprache erklärt, das finden Sie hier.