Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist eine unabhängige und neutrale Stelle, an welche Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs bei einem Konflikt mit einem Transportunternehmen wenden können. Die Ombudsstelle ist vermittelnd und schlichtend tätig, besitzt aber keine Sanktionsmöglichkeiten.

Die Ombudsstelle wurde vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) am 1. Mai 2001 eingerichtet. Fast alle Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs der Schweiz gehören dem VöV an. Die Ombudsstelle untersteht keiner Weisung der Transportunternehmen, arbeitet also unabhängig und neutral. 

Für wen ist die Ombudsstelle?

Jeder Fahrgast, der mit einer Dienstleistung des öffentlichen Verkehrs nicht zufrieden ist, Meinungsverschiedenheiten oder andere Probleme mit einem Transportunternehmen hat, kann die Dienste der Ombudsstelle in Anspruch nehmen.

Allerdings muss vorher der Fall zwischen dem betroffenen Transportunternehmen und dem Fahrgast nicht zu dessen Zufriedenheit erledigt worden sein. Die Ombudsstelle hat somit subsidiäre Funktion gegenüber dem Kundendienst der Transportunternehmen. Nicht behandelt werden können zudem Begehren der Fahrgäste zum Fahrplan. Dafür besteht ein offizielles Fahrplanverfahren in den Kantonen, in welchem alle Fahrgäste ihre Eingaben machen können. 

Ebenfalls nicht behandelt werden Fälle, bei denen bereits ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht oder einer Behörde anhängig gemacht worden ist oder läuft.

Was passiert, wenn ich mich an die Ombudsstelle wende?

Die Ombudsstelle prüft Ihre Eingabe und holt, wenn nötig die Stellungnahme des Transportunternehmens ein. Je nach Fall kann die Ombudsstelle sich der Meinung des Unternehmens anschliessen, eine Aussprache organisieren, zwischen Fahrgast und Transportunternehmen vermitteln oder eine Empfehlung zuhanden des Unternehmens abgeben. Die Ombudsstelle kann aber niemanden zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Die Stellungnahme der Ombudsstelle ist weder für den Fahrgast noch für das Transportunternehmen bindend.